Werden Lebensmittel zu lange gelagert, erlebt man manchmal eine unschöne Überraschung. Doch wann müssen betroffene Lebensmittel entsorgt werden? Das Wichtigste vorweg: In den meisten Fällen dürfen Lebensmittel mit Schimmel nicht mehr verzehrt werden. Denn Schimmelpilze, die sich auf Lebensmitteln ausbreiten, können in der Tat gefährlich sein. Schimmel kann giftige Substanzen bilden, die sogenannten Mykotoxine. Diese können schon in geringen Mengen schädlich sein. Sie gelten als krebserregend und können akute Vergiftungssymptome hervorrufen. Auch Leber und Niere können betroffen sein, ebenso das Immun- und Nervensystem. Wer immer wieder verschimmelte Lebensmittel isst, läuft Gefahr, dass sich die Schimmelpilze krebserregend und erbgutschädigend auswirken.
Besonders riskant ist der Genuss von verschimmeltem Essen für Menschen mit Immundefekten oder Diabetes. Auch für Kinder und schwangere Frauen kann Verschimmeltes gefährlich sein. Sie sollten besonders gut darauf achten, jeglichen Schimmel zu vermeiden.
Edelschimmelkulturen werden auch bei bestimmten Salamisorten genutzt, wo sie der Wursthaut ihre typische weisse Färbung verleihen, und der Herstellung von Culatello-Schinken.
Brot:
Wirf das ganze befallene Brot weg. Es ist nicht sichtbar, wie weit sich das Schimmelgeflecht bereits ausgebreitet hat. Zur Vorbeugung Brot wenn möglich nicht in Plastik lagern, da sich hier schnell Feuchtigkeit bildet. Am besten im Papiersack oder im Brotkasten aufbewahren. Brotkasten einmal pro Woche reinigen und mit Essigwasser auswischen.
Konfitüre:
Entdeckst du Schimmelflecken auf der Konfitüre, solltest du sie ebenfalls entsorgen. Es befindet sich auch Schimmel auf der Glasfläche, der nicht entfernt werden kann.
Milchprodukte:
Befallene Milchprodukte müssen vollständig entsorgt werden.
Verschimmelte Wurst oder Fleisch:
Bitte nicht mehr verzehren, wenn du Schimmel entdeckst.
Frisch- oder Schnittkäse:
Verschimmelter Käse sollte unbedingt weggeworfen werden. Ausnahme: Edelschimmel von einem Weichkäse ist auf andere Käsesorten übergesprungen. Du kannst die Stelle aber auch wegschneiden, falls du sie unappetitlich findest. Schimmelgereifter Käse sollte jedoch nicht zusammen mit anderen Sorten gelagert werden.
Parmesan:
Der Hartkäse bildet eine Ausnahme bei kleiner oberflächlicher Schimmelstelle. Du kannst die schimmlige Stelle grosszügig abschneiden. Aber auch hier gilt: Im Zweifelsfall lieber nicht mehr essen!
Nüsse:
Nüsse, deren Schale oder Kern verschimmelt sind, musst du aussortieren. Vor allem Erdnüsse und Pistazien enthalten immer wieder Schimmelpilze.
Gemüse und Obst:
Bei harten und festen Gemüse und Obstsorten kannst du kleine befallene dunkle Stellen grosszügig rausschneiden. Das ist jedoch ohne Garantie, dass sich der Schimmel nicht weiter ausgebreitet hat. Wenn du im Zweifel bist, entsorgst du lieber das entsprechende Gemüse oder Obst. Enthalten die Sorten viel Wasser, wie beispielsweise Birnen, Zitrusfrüchte, Pfirsiche und Tomaten, breiten sich die Mykotoxine besonders schnell aus. Verschimmelte Fruchtsäfte, Eingemachtes und Kompott sollten ebenfalls direkt entsorgt werden.
Von Conny, V-Kitchen